
Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein LHRD e.V. erhalten Sie günstige und professionelle Hilfe
Was ist denn ein Lohnsteuerhilfeverein?
Kurz gesagt: Ein Lohnsteuerhilfeverin bietet Arbeitnehmern aller Einkommensklassen eine leicht bezahlbare und vor allem kompetente steuerliche Beratung.
1964 hat die deutsche Bundesregierung in § 13 des Steuerberatungsgesetzes die Lohnsteuerhilfevereine geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen.
Wichtig: Lohnsteuerhilfevereine müssen gemäß § 13 StBerG annerkannt werden. So ist sichergestellt, dass nur fachkundige Personen die Mitglieder der Vereine beraten.
Hier sind sie genau richtig! LHRD. e.V. seit 1969
Seit der Gründung vor fast 40 Jahren ist der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD e.V.) zu einem der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland gewachsen.
Ziel des Vereins ist es, seine Mitglieder in steuerrechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen, denn in kaum einem anderen Bereich ändert sich die Rechtslage so schnell und häufig wie im Steuerrecht – oftmals mit weitreichenden Folgen. Aus diesem Grund ist es für den Laien nahezu unmöglich alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Wir leisten seit fast 40 Jahren Hilfe (im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG). Wir sind bundesweit mit mehr als 1.000 Beratungsstellen vertreten, die rund 200.000 Mitgliedern betreuen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich der steuerrechtlichen Beratung verbinden wir mit langjähriger erfolgreicher Erfahrung. Davon profitieren unsere Mitglieder.
Durch unsere sozial gestaffelten Mitgliedsbeiträge ist es möglich, dass sich jeder Arbeitnehmer, Rentner, Pensionär und Unterhaltsempfänger eine qualitative Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft leisten kann.
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. ist Mitglied im Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Gemeinsam mit unserem Dachverband besteht die Möglichkeit die Interessen unserer Mitglieder auf politischer Ebene noch besser zu vertreten.
Die Leistungen des LHRD e.V. in Delmenhorst im Überblick:
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Kindergeld (Beratung und Antragstellung)
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Eigenheimzulage mit Kinderzulage (Beratung und Antragstellung)
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Altersvorsorgezulage Berechnung und Antragstellung
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Investitionszulage (Beratung und Antragstellung nach §§ 3 und 4 des InvZulG 1999)
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Lohnsteuerermäßigung (Antragstellung)
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Freistellungsauftrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
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Steuererstattungshöhe (Berechnung)
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richtige Steuerklasse (Beratung bei der Wahl)
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Steuerbescheide (Prüfung auf rechnerische und sachliche Richtigkeit)
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Rechtsmittel Prüfung (bis zur Klage vor dem Finanzgericht bei offensichtlich falschem Steuerbescheid).
Bei der Einkommensteuer-Erklärung werden sie tätig ausschließlich bei
- Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit,
- Renten, Versorgungsbezügen und
- Unterhaltsleistungen oder
- selbst genutztem Wohneigentum
in diesem Zusammenhang auch bei:
- Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen),
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte (z.B. private Veräußerungsgeschäfte).